
Dieser Endbenutzerlizenzvertrag (dieser „Vertrag") ist ein Rechtsvertrag zwischen Ihnen, im eigenen Namen oder im Namen einer beliebigen Organisation handelnd, für die Sie das oben genannte Produkt erhalten haben (kollektiv „Lizenznehmer"), und
CallOne besitzt alle Markenschutzrechte und Eigentumsrechte, einschließlich Copyrights in der Software und für die Software und aller Kopien davon (einschließlich und ohne Beschränkung aller in die Software integrierten Bildern sowie Video und Audiotext) und begleitender Datenträger und gedruckter Materialien. Das Kopieren der Software oder eines Teils davon ist durch diese Gesetze und Abkommensbestimmungen streng verboten.
Der Endbenutzer-Lizenzvertrag gilt für die Installation der CallOne Softphone Software auf Ihrem PC, Mac oder mobilen Endgerät. Mit der Installation und Nutzung der Software stimmen Sie den in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen zu. Die Bedingungen müssen durch Sie zugestimmt werden, bevor Sie das Produkt nutzen können. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag legt ausschließlich Ihre Rechte und Pflichten als Endbenutzer dieser Software dar. Der Vertrag hat keinerlei Auswirkungen auf die Nutzung der CallOne Cloud Telefonanlage und dem zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden des Lizenzgeber („Kunde") geschlossenen Vertrag.
Durch Bestätigung der Schaltfläche „Zustimmen" erkennen Sie den Vertrag als bindend an. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, brechen Sie bitte die Installation des Softphones ab.
1.1. Bei Annahme der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt CallOne dem Lizenznehmer hiermit ein begrenztes, persönliches, nicht übertragbares, nicht exklusives Recht zur Nutzung der Software. Alle dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich lizenzierten Rechte in diesem Vertrag sind CallOne vorbehalten.
1.2. Durch diesen Vertrag darf der Lizenznehmer das lizenzierte Produkt immer nur auf einem einzelnen Gerät nutzen.
1.3. Bei dem Produkt handelt es sich um ein geschütztes Produkt des Lizenzgebers, das durch verschiedene Gesetze bezüglich des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechtes, geschützt ist. Sie dürfen die Software und Dokumentation ausschließlich als Teil des Produktes, in welchem die Software und die Dokumentation enthalten sind oder in der Form, in der sie geliefert wurden, nutzen. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere Ihr Recht, eine Sicherheitskopie zu erstellen oder die Anwendung unter den Bedingungen der § 69d und 69e des Urheberrechtsgesetzes zu dekompilieren und Fehler in der Anwendung zu beheben, bleiben davon unberührt. Ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers werden Sie keiner dritten Partei Ergebnisse eines Benchmarktests des Produktes offenbaren.
1.4. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software das ausschließliche Eigentum von CallOne und deren Lizenzgeber ist und wertvolle Geschäftsgeheimnisse enthält. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, die Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags streng vertraulich zu unterhalten. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass jegliches Versäumnis bezüglich des streng vertraulichen Unterhalts der Software seitens des Lizenznehmers CallOne irreparable Schäden zufügt, und CallOne daher einen Anspruch auf angemessene Entschädigung hat.
1.5. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass CallOne nicht personenbezogene identifizierbare Informationen über Ihre Produkte und die Verwendung der Produkte erheben und aufzeichnen kann, um CallOne bei der Entwicklung neuer Produkte und der Verbesserung des Betriebs und der Funktion Ihrer Produkte zu unterstützen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Informationen in anonymisierter Form zur Verbesserung seiner Produkte oder im Rahmen der Bereitstellung von Services bzw. Technologien an Sie zu nutzen sowie an Dritte weiterzugeben.
Der Lizenznehmer darf die Software oder Teile davon nicht vermieten, verleasen oder verleihen. Das Disassemblieren und/oder Patchen der Software oder seiner Hilfedateien sowie das Verändern oder Austauschen von Modulen ist generell untersagt. Der Lizenznehmer darf die Rechte unter diesem Vertrag oder Teile davon nicht übertragen oder einer Drittperson, die nicht Partei dieses Vertrags ist, Zugang dazu erteilen. Der Lizenznehmer darf die Software oder seiner Hilfedateien nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, modifizieren, übersetzen, versuchen den Quellencode zu ermitteln oder von dieser Software abgeleitete Werke erzeugen, ausgenommen und nur soweit, wie solche Aktivitäten durch anwendbares Recht ausdrücklich zugelassen sind. Der Lizenznehmer darf die Software nicht in eine andere Software oder ein mit Software verwandtes Produkt integrieren.
Gemäß diesem Vertrag ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, Ihnen die Wartung, Support oder Updates für die Software zur Verfügung zu stellen. Gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden bleiben hiervon ausgeschlossen.
4.1. Der Lizenzgeber gewährleistet oder garantiert nicht, dass die Software für die Zwecke des Endnutzers in jedem Fall geeignet ist, insbesondere, dass die Software mit allen Fremdkomponenten fehlerfrei funktioniert.
4.2. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet die Software in einer bestimmten Art oder Güte zur Verfügung zu stellen. Durch Akzeptieren der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung akzeptieren Sie den IST-Zustand der Software.
4.3. Der Lizenzgeber ist berechtigt, vorbehaltlich anderer Absprachen mit dem Kunden, die Lizenz an dem Produkt Ihnen gegenüber jederzeit zurückzuziehen.
4.4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Abgesehen von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder von ihm zurechenbaren Dritten, und von der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Körpers oder Gesundheit ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haften weder der Lizenzgeber noch die Vertriebspartner für mittelbare oder unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden durch Unmöglichkeit der Nutzung der Software sowie Schäden aufgrund des Verlusts von Geschäftswert, Arbeitsunterbrechungen, Computerausfällen oder -fehlfunktionen oder für sonstige geschäftliche Schäden oder Verluste jeder Art.
In jedem Falle ist die Haftung auf den jeweiligen Rechnungswert beschränkt.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber und dessen Handlungsbevollmächtigte, Direktoren, Angestellte und Zulieferer von allen Verlusten, Schäden, Geldstrafen und Ausgaben zu schützen, freizustellen und schadlos zu halten.
Weder der Lizenzgeber noch dessen Handlungsbevollmächtigte, Angestellte oder angeschlossene Unternehmen können für eine Forderung, einen Schaden oder einen Verlust haftbar gemacht werden, die sich ergeben aus:
(i) Unvermögen des Lizenznehmers, das Produkt zur Kontaktierung von Notdiensten zu nutzen oder
(ii) Unterlassung des Lizenznehmers, zusätzliche Vorkehrungen zum Zugriff auf Notdienste zu treffen.
Diese EULA stellt den vollständigen Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Empfänger im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.
Diese EULA bleibt in Kraft, solange sie nicht gekündigt wird. Sie können diese EULA kündigen, indem Sie alle Kopien des Produktes und die dazugehörige Dokumentation von Ihrem Gerät entfernen und zerstören. Der Lizenzgeber kann diese EULA durch einfache Erklärung kündigen. Das unautorisierte Kopieren des Produktes führt zur automatischen Beendigung.
Dieser EULA unterliegt dem materiellen Recht von Deutschland. Für Streitigkeiten ist Pinneberg der einzige Gerichtsstand. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Ziffern 1.3, 1.4, 1.5, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 bleiben auch nach Beendigung des EULA gültig.
Die Datenschutzbestimmungen des Lizenzgebers können unter Datenschutzerklärung eingesehen werden.