Was ist eine Rufnummernportierung?

Haben Sie eine Rufnummer bei einem Anbieter geschaltet, wollen den Anbieter wechseln und die Rufnummer mitnehmen, dann spricht man fachsprachlich von einer Rufnummernportierung.

Warum macht eine Rufnummernportierung Sinn?

Eine Rufnummer zu wechseln, zieht viel mit sich. Einträge im Telefonbuch, auf Websiten, Flyern, Visitenkarten müssen geändert bzw. neu gedruckt werden. Kunden müssen informiert werden. Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch teuer. Möglicherweise haben Sie auch eine gut merkbare Nummer, die sich bei Ihren Kunden eingebürgert hat. Diesen Vorteil muss man nicht aufgeben. Daher macht eine Rufnummernportierung Sinn.

Kann man immer eine Rufnummernportierung verlangen?

Grundsätzlich ja. Laut Bundesnetzagentur hat jeder Kunde einen Rechtsanspruch auf Mitnahme der eigenen Rufnummer bei einem Anbieterwechsel. Nur im Falle eines Ortsnetzwechsels besteht kein Anspruch auf Rufnummernportierung. In diesem Fall wird eine neue Rufnummer aus dem neuen Ortsnetz benötigt.

Wie läuft eine Rufnummernportierung ab?

Eine Rufnummernportierung wird beim neuen Telefonanbieter beauftragt. Dieser stellt einen Portierungsantrag beim alten Telefonanbieter. Dabei kann ein Portierungstermin genannt werden. Am Portierungstag wird die Aktivierung technisch angestoßen. Zeittechnisch liegt dieser Aktivierungsprozess in der Regel unter einem Kalendertag. Wenn überhaupt kommt es also nur zur kurzen Unterbrechungen.

Wie kann eine Rufnummernportierung vorbereitet werden?

Der Rufnummerninhaber kann vorbereitend einige Maßnahmen ergreifen, damit die Portierung möglichst reibungslos abläuft:
1. Abgleich der Vertragsdaten: Da bei einem Portierungsantrag schon geringe Abweichungen dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird, macht der genaue Abgleich der Vertragsdaten sinn. Treten Sie mit dem alten Anbieter in Kontakt, um die Vertragsdaten abzugleichen.
2. Vertragsbestandteil: Erfragen Sie bei Ihrem alten Anbieter, welche Rufnummern genau Teil des Vertrages sind. Handelt es sich um Einzelrufnummern (MSN) oder Rufnummernblöcke? Rufnummernblöcke können nur geschlossen portiert werden.
3. Freigabezeitpunkt: Erfragen Sie beim alten Anbieter zu welchem Zeitpunkt die Rufnummern zur Portierung freigegeben werden können. Das Datum könnte mit Vertragslaufzeiten zusammenhängen.
4. weitere Vertragsinhalte: Stimmen Sie mit dem alten Anbieter ab, ob mit der Portierung ggf. ein bestehender Internetanschluss ebenfalls gekündigt wird.
5. Kündigungsfrist: Sofern Sie nicht selber bei Ihrem alte Anbieter kündigen wollen, kann dies im Rahmen des Portierungsantrages geschehen. Den Portierungsantrag beim neuen Anbieter frühzeitig zu stellen, ist also wichtig, damit der Antrag rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist beim alten Anbieter eintrifft.

Wie funktioniert eine Rufnummernportierung bei CallOne?

Loggen Sie sich in der CallOne Box mit Ihrem Zugangsdaten ein. Unter „Rufnummern und Routings – meine Rufnummern“ finden Sie den Bereich „Portierungen“. Hier können Sie einen Portierungsantrag ausfüllen. Alle weiteren Schritte werden im Portal beschrieben.

Können nur Festnetznummern portiert werden?

Nein, es können auch Mobilfunknummern portiert werden. Anders als bei Festnetzrufnummern muss der Vertrag einer Mobilfunknummer nicht im Voraus gekündigt werden. Über Portierungsgebühren muss der Mobilfunkanbieter Auskunft geben.

Haben Sie schon die passenden Rufnummern?

Sie interessieren sich für Rufnummern für Ihre Unternehmenstelefonie? Erfahren Sie hier mehr über die lokalen, nationalen und 0800-Rufnummern von CallOne.

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