Was sind Einzelverbindungsnachweise?

Bei Einzelverbindungsnachweisen handelt es sich um Verbindungsdaten, welche von den Telekommunikationsanbietern zur Prüfung der Abrechnung bereitgestellt werden. Es ist somit ein Kontrollinstrument der anfallenden Kosten. Der EVN enthält eine Übersicht der im Abrechnungszeitraum erfassten Kommunikationsvorgänge. Dabei sind die Verbindungen einzeln aufgeschlüsselt und mit den zugehörigen Tarifinformationen versehen.

Inhalt der Einzelverbindungsnachweise

Nach inhaltlich festen Vorgaben der Bundesnetzagentur muss der EVN unter anderem folgende Verkehrsdaten enthalten:

  • die eigene Rufnummer
  • Verbindungsdaten des Zeitraumes ( Datum, Uhrzeit, Dauer der Verbindung sowie die damit anfallenden Gebühren)
  • die Zielrufnummer (entweder vollständig oder auf Wunsch mit Kürzung der letzten drei Stellen)
  • Angaben zu Kontingenten, Volumen, Flatrates und volumenabhängigen Verbindungen und Tarifen

Zum Einzelverbindungsnachweis gehören nicht Inhalte der übertragenden Informationen. Die Nutzdaten dürfen von den Anbietern nicht erfasst oder gespeichert werden.

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